Im Zuge der halbjährlichen Zusammenkunft des ATX Komitees (März & September) wird auf Basis der monatlichen Beobachtungsliste mit Hilfe der 25/25-Regel über Aufnahmen und Streichungen entschieden. Das bedeutet, dass Unternehmen des prime markets, welche einen Umsatzrang ≤ 25 und einen Streubesitz- Kapitalisierungsrang ≤ 25 aufweisen, in den Index aufgenommen werden können. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien nicht, kann dieses aus dem Index genommen werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass der ATX 20 Titel umfasst.
Beispiel: Komitee-Entscheidung gemäß der 25/25-Regel
Aufnahme
Unternehmen | Umsatzrang | Kapitalisierungsrang |
---|---|---|
AKTIE S | 19 | 23 |
Die Aktie S ist nach der 25/25-Regel Aufnahmekandidat.
Streichung
Unternehmen | Umsatzrang | Kapitalisierungsrang |
---|---|---|
AKTIE V | 22 | 20 |
Die Aktie V ist nach der 25/25-Regel Streichungskandidat
Weitere Details finden Sie in den
Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Bö̈rse (PDF-File 345 KB).