Im Zuge der halbjährlichen Zusammenkunft des ATX Komitees (März & September) wird auf Basis der monatlichen Beobachtungsliste mit Hilfe der 25/25-Regel über Aufnahmen und Streichungen entschieden. Das bedeutet, dass Unternehmen des prime markets, welche einen Umsatzrang ≤ 25 und einen Streubesitz- Kapitalisierungsrang ≤ 25 aufweisen, in den Index aufgenommen werden können. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien nicht, kann dieses aus dem Index genommen werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass der ATX 20 Titel umfasst.

Beispiel: Komitee-Entscheidung gemäß der 25/25-Regel

Aufnahme

UnternehmenUmsatzrangKapitalisierungsrang
AKTIE S1923

Die Aktie S ist nach der 25/25-Regel Aufnahmekandidat.

Streichung

UnternehmenUmsatzrangKapitalisierungsrang
AKTIE V2220

Die Aktie V ist nach der 25/25-Regel Streichungskandidat

Weitere Details finden Sie in den
Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Bö̈rse (PDF-File 345 KB).

Indexberechnung