Details zur Wertpapier-Kapitalertragsteuer
Aktien und Fondsanteile, die ab dem 1. Jänner 2011, bzw. Forderungswertpapiere, die ab dem 1. April 2012 erworben wurden, unterliegen seit dem 1. Jänner 2016 bei Verkauf einer 27,5 %igen Wertpapier-Kapitalertragsteuer (Wertpapier-KESt) und sind damit endbesteuert. Allerdings gibt es innerhalb der Einkunftsart die Möglichkeit eines Verlustausgleichs. Wie bei Zinsen und Dividenden gelten die Erträge als endbesteuert. Gerade bei Steuerfragen gibt es viele Details, die individuell zu klären sind. Daher ist es sinnvoll, bei der Hausbank und/oder dem Steuerberater nachzufragen, welche Vermögensanlagen aufgrund der jeweiligen Vermögens- und Steuersituation am besten geeignet sind.
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Tipp:
Aktuelle Informationen über steuerliche Fragen erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at.
Wissenswertes zur Versteuerung von Auslandsaktien
Kapitalertragsteuer, Quellensteuer oder Doppelbesteuerungsabkommen – auf unserer Website und in unseren Börsenradio-Interviews erfahren Sie, wie der Aktienhandel insbesondere für internationale Aktien in Österreich für den privaten Anleger zu versteuern ist und was Sie dabei beachten müssen.
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Tipp:
Quellensteuerformulare von DBA-Partnerstaaten auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen