Ursprünglich mussten mindestens 40 % des Kapitals in Aktien angelegt werden. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 wurde die Aktienquote auf 30 % gesenkt und bei Neuabschlüssen diese – in Abhängigkeit vom Lebensalter des Vertragsinhabers – in zwei Schritten verringert (Lebenszyklusmodell):

Alter

  • bis 45 = 30 %
  • 45 bis 55 = 25 %
  • ab 55 = 15 %

Veranlagungsvoraussetzung

Die Veranlagung hat in Aktien zu erfolgen, die an einem geregelten Markt einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes gelegenen Börse erstzugelassen sind. Dabei darf die Börsenkapitalisierung in einem mehrjährigen Zeitraum 40 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen (Beispiel: Wiener Börse).

Für Neuabschlüsse ab 1. August 2013 gilt folgende Regelung:

Die Aktienquote für unter Fünfzigjährige liegt zwischen 15 und 60 %. Für über Fünfzigjährige gilt die Bandbreite von 5 bis 50 %. Darüber hinaus müssen nur mehr mindestens 60 % der gehaltenen Aktien obige Veranlagungsvoraussetzung erfüllen. Der restliche Aktienanteil kann an anderen Börsenplätzen veranlagt werden.
Personen, die einen Zukunftsvorsorgevertrag vor dem 1. August 2013 abgeschlossen haben, können nach Ablauf der Mindestlaufzeit des laufenden Vertrages auf die neue Regelung umsteigen.

Starkes Interesse an prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge

Die Kombination aus Prämienförderung, steuerlicher Begünstigung und Kapitalgarantie hat seit Start der Zukunftsvorsorge zu einer massiven Nachfrage geführt. Die Zukunftsvorsorge hat sich mit insgesamt 281.138 abgeschlossenen Verträgen bereits im ersten Jahr (2003) zu einer der beliebtesten Vorsorgeformen der Österreicher entwickelt. Ende 2006 haben die Anbieter ein Veranlagungsvolumen von nahezu 1,8 Mrd. Euro verwaltet und im ersten Halbjahr 2007 konnte der einmillionste Vertrag abgeschlossen werden. Ende 2011 betrug die Anzahl der Verträge bereits über 1,6 Millionen und das verwaltete Vermögen lag bei ca. 5,7 Mrd. Euro.