Das Geschehen an und um die Börse ebenso wie das Agieren der Börse selbst sind gesetzlich genau geregelt. Das Börsegesetz legt die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer fest. Es enthält Bestimmungen, die sowohl die Zulassung von Handelsgegenständen (z. B. Aktien) sowie die Pflichten von börsennotierten Unternehmen (Emittenten) als auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) betreffen.
Die FMA überwacht die Rechtmäßigkeit der Börsenorganisation und des Börsenhandels in Österreich. Dabei werden das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Börsenwesen und die Interessen der Anleger berücksichtigt. So ist etwa das Ausnützen von Insider-Informationen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nach österreichischem Recht strafbar. Insider-Informationen nennt man vertrauliche Fakten, die mit einem Wertpapier oder einem Emittenten in engem Zusammenhang stehen und bei Bekanntwerden in der Öffentlichkeit den Kurs des Wertpapiers erheblich beeinflussen können.
Tipp
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