Der Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse muss vom Emittenten und der konsortialführenden Bank gemeinsam bei der Börse eingereicht werden. Der Zulassungsantrag muss u. a. den Namen des Wertpapiers, das Gesamtnominale, die Stückelung, etc. sowie den Prospekt enthalten. Aus diesen Informationen soll hervorgehen, ob das Wertpapier die Zulassungskriterien für das gewählte Marktsegment erfüllt. 

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