(WPDL-RL) Enthält v. a. Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Aufsicht über Wertpapierfirmen. Sie ermöglicht es inländischen Zweigniederlassungen von in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassenen EU-Wertpapierfirmen, ohne besondere bankenbehördliche Bewilligungen geschäftlich tätig zu werden.