Öffentliches Angebot eines Bieters zum Erwerb der Aktien eines Unternehmens. Dies geschieht zumeist in der Absicht, einen kontrollierenden Einfluss an der Aktiengesellschaft zu erlangen oder das Unternehmen zur Gänze zu erwerben. In vielen Ländern gibt es ab dem Erreichen gewisser Beteiligungsgrenzen rechtlich verpflichtende Übernahmeangebote.