Die Stückelung ist die Einteilung von Aktien und Anleihen in verschiedene Nennwerte. Sie gibt den Nennwert der einzelnen Teilschuldverschreibungen (Anleihestücke) oder Aktienstücke an. Die Mindeststückelung von österreichischen Bundesanleihen und Bundesschatzscheinen beträgt seit 23. August 2023 100 EUR. Davor begebene Bundeswertpapiere weisen eine Stückelung von 1.000 EUR auf.