Das zusätzlich zum in der Bilanz ausgewiesenen Stammkapital vorhandene Eigenkapital eines Unternehmens. Sie können in der Bilanz offen als Passiva ausgewiesen werden, oder durch entsprechende Bewertung von Vermögen und Schulden den Gewinn und damit das Eigenkapital geringer erscheinen lassen (stille Rücklagen). Gesetzliche Rücklagen werden aufgrund der Vorschriften des Aktiengesetzes gebildet. Die Bildung von Rücklagen entspricht dem Prinzip kaufmännischer Vorsicht bei der auf die Zukunft gerichteten Unternehmenspolitik.

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