Beurteilung der Bonität (Qualität) eines Kreditnehmers (z. B. Staat, Unternehmen) anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Das Rating kann vom Investor/Kreditgeber selbst (internes Rating) oder von einer Ratingagentur (externes Rating) vergeben werden. Je besser das Rating, desto niedriger ist die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers und desto niedrigere Zinsen hat dieser im Regelfall für einen Kredit oder eine Anleihe zu zahlen.

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