(KESt) Ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird im Inland direkt von dem depotführenden oder auszahlenden Institut einbehalten und abgeführt. Ihr unterliegen z. B. Dividenden (Gewinnanteile) aus Aktien, Zinserträge im weiteren Sinn (Geldeinlagen bei Banken, Coupons von Forderungswertpapieren) und Einkünfte aus Derivaten. Zu den Kapitaleinkünften, die der KESt unterliegen, zählen auch realisierte Wertsteigerungen (Veräußerungsgewinne).