Eigenkapitalbeschaffung durch Erhöhung des Grundkapitals. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen werden den Altaktionären mittels Bezugsrechtjunge Aktien in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz zur Zeichnung angeboten. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird das Grundkapital durch die Einbringung einer Sacheinlage (z. B. Grundstück, anderes Unternehmen etc.) erhöht. Derjenige, der die Sacheinlage einbringt, erhält dafür einen entsprechenden Anteil in Form von jungen Aktien. Davon zu unterscheiden ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung).

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