Das österreichische Börsegesetz unterscheidet zwei Typen von Insidern: Primär- und Sekundär-Insider. Primär-Insider sind Personen, die entweder aufgrund ihres Berufes oder einer Kapitalbeteiligung Zugang zu einer Insider-Information haben. Sekundär-Insider sind Personen, die eine Insider-Information erhalten oder in Erfahrung gebracht haben.