Diese Anleihen sind nachrangig und weisen eine unbegrenzte Laufzeit auf, wobei eine Kündigungs-Möglichkeit durch den Emittenten besteht. Zinszahlungen können unter Umständen entfallen, müssen bei Ausschüttung einer Dividende allerdings nachgeholt werden. Einerseits werden sie gemäß der IFRS Bilanzierung dem Emittenten als Eigenkapital angerechnet, andererseits sind die Zinszahlungen für den Emittenten steuerlich absetzbar.