(GDR) Hinterlegungsscheine für ausländische Aktien, die nach dem Vorbild der American Depositary Receipts (ADR) entwickelt wurden und das Eigentum von Aktien einschließlich bestimmter Rechte, wie z. B. des Rechts auf Dividende, verbriefen. Ein GDR kann sich auf eine oder mehrere Aktien bzw. auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen. GDRs werden an Börsen weltweit stellvertretend für die Original-Aktien gehandelt.