(Finanzterminkontrakt) Ein Future wird auch als unbedingtes Termingeschäft bezeichnet. Der Inhaber bzw. Stillhalter hat die Verpflichtung, zu einem genau definierten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert, z. B. eine Aktie, zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Futures sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung (Kontraktspezifikationen) standardisiert und daher an der Börse handelbar. Futures, die nicht börsengehandelt werden, bezeichnet man als Forwards.