Vermitteln an den von einem Börseunternehmen betriebenen Märkten Wertpapiergeschäfte zwischen den an den Börseunternehmen vertretenen Banken (Mitgliedern). Sie sind frei von den Verpflichtungen, die den amtlichen Maklern auferlegt sind. Freie Makler können auch Eigengeschäfte tätigen.