Termingeschäft, das zwischen Käufer und Verkäufer direkt, d. h. nicht über einen von einem Börseunternehmen betriebenen Markt, abgeschlossen wird. Die Geschäftspartner können hier individuell über die Art, den Preis, die Menge und über die Fälligkeit entscheiden. Auch die Sicherheitsleistungen müssen individuell vereinbart werden, da bei diesem Termingeschäft der Geschäftspartner und nicht das Clearinghaus das Risiko bei Nichterfüllung trägt.