(CDS) Ein zwischen zwei Parteien abgeschlossenes Kreditderivat, das den Handel mit Ausfallrisiken von Anleihen, Krediten oder Schuldnern ermöglicht. Dabei bezahlt der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber Prämien. Dieser muss dafür beim Ausfall des Referenzschuldners eine Ausgleichszahlung leisten.