Zentrale Abrechnung von Lieferungs- und Zahlungsforderungen aus Wertpapiergeschäften mit dem Ziel, den Aufwand für die Abwicklung durch gegenseitiges Aufrechnen dieser Forderungen möglichst gering zu halten.
Zentrale Abrechnung von Lieferungs- und Zahlungsforderungen aus Wertpapiergeschäften mit dem Ziel, den Aufwand für die Abwicklung durch gegenseitiges Aufrechnen dieser Forderungen möglichst gering zu halten.