(BörseG) Das Börsegesetz regelt das Verhältnis zwischen Börsenmitgliedern bzw. Börsenbesuchern (d. h. Börsenhändlern) und dem Börseunternehmen. Das Börsegesetz enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen zu geregelten Märkten, die Pflichten von Emittenten sowie teilweise die Finanzmarktaufsicht (FMA) betreffen.