Als Bindungsdauer bezeichnet man den Zeitraum, für den ein Unternehmen oder eine Person fest an vorher fixierte Leistungen, wie z.B. Aus- oder Einzahlungen, gebunden ist.
Als Bindungsdauer bezeichnet man den Zeitraum, für den ein Unternehmen oder eine Person fest an vorher fixierte Leistungen, wie z.B. Aus- oder Einzahlungen, gebunden ist.