Aktionäre von Unternehmen haben bei Erreichen, Übersteigen oder Unterschreiten gewisser Stimmrechtsschwellen die Verpflichtung sowohl den Emittenten als auch die Börse und die FMA zu informieren. Dies nennt man Beteiligungsmeldung. Die Schwellen liegen bei folgenden %-Anteilen: 4, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 75 oder 90. Börsennotierte Aktiengesellschaften wiederum sind verpflichtet, wesentliche Änderungen der Stimmrechtsverhältnisse zu veröffentlichen.