Das Auskunftsrecht ist das Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten.
Das Auskunftsrecht ist das Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten.