Bei Aktiengesellschaften das Gesellschaftsorgan, das den Vorstand bestellt, abberuft und überwacht. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und vertritt die Interessen der Eigentümer (Aktionäre).
Bei Aktiengesellschaften das Gesellschaftsorgan, das den Vorstand bestellt, abberuft und überwacht. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und vertritt die Interessen der Eigentümer (Aktionäre).