Aktienrückkauf ist die Ermächtigung, Aktien der eigenen Gesellschaft erwerben zu können und bedarf der Genehmigung durch die Hauptversammlung. Der Zweck des Erwerbs eigener Aktien ist an aktienrechtliche Bestimmungen gebunden.
Aktienrückkauf ist die Ermächtigung, Aktien der eigenen Gesellschaft erwerben zu können und bedarf der Genehmigung durch die Hauptversammlung. Der Zweck des Erwerbs eigener Aktien ist an aktienrechtliche Bestimmungen gebunden.