Die Aufgabe der Börse ist es, eine Infrastruktur für den Handel von Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen. Über die Höhe der Kurse entscheiden allein die Investoren mit ihren An- und Verkaufsaufträgen. Diese Informationen sind keine Anlageberatung oder Aufforderung zur Zeichnung oder dem Handel von Wertpapieren. Dass ein Unternehmen an der Börse gehandelt werden kann, bietet keine Garantie für den Erfolg der Anlage. Als Anleger müssen Sie sich selbst informieren und die Chancen auf Wertzuwächse und Risiken, bis hin zum Totalverlust, abwägen. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Besonders bei jüngeren und kleineren Unternehmen kann es zu höheren Kursschwankungen kommen und oft stehen weniger Informationen zur Verfügung.
Die Wertpapiere im Vienna MTF notieren an einem Markt, an dem die EU-Vorschriften sowie die börsegesetzlichen Emittentenpflichten für Geregelte Märkte, insbesondere bei den Informationspflichten, nicht vollständig gelten. Anwendung finden allerdings die meisten Vorschriften der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR), in jedem Fall das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Genehmigt oder beantragt der Emittent (das gehandelte Unternehmen) die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel, müssen auch Insiderinformationen und Eigengeschäfte von Führungskräften veröffentlicht und Insiderlisten geführt werden.
Bei Finanzinstrumenten ausländischer Unternehmen kann es zu Unterschieden gegenüber heimischen Unternehmen kommen. So zum Beispiel hinsichtlich der mit dem Wertpapier verbundenen Rechte und Pflichten, wie der Mitbestimmung, der Dividende oder der steuerlichen Behandlung oder der Lieferung und der Verwahrung der Wertpapiere sowie dem Umfang an verfügbaren Informationen für Investoren.
Informationen zum Börseregelwerk finden Sie unter www.wienerborse.at/rechtliches/agb-gesetze/ und www.wienerborse.at/rechtliches/agb-5-1.
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Kapitalmarktgesetz