(Wien) Eine funktionierende Volkswirtschaft benötigt Risikokapital, bereitgestellt durch das langfristige Investment durch private Investoren. Denn mit dem generierten Kapital wird die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen erhalten bzw. gesteigert, Unternehmenswachstum finanziert und somit Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. „Die Wertpapier-KESt, so wie sie jetzt eingeführt werden soll, bedeutet jedoch eine Bestrafung der langfristigen Anleger“, sagt Vorstand Michael Buhl.
„Daher werden wir nicht müde zu betonen, dass die Einführung der Wertpapier-KESt wie sie momentan geplant ist, Gift für den österreichischen Kapitalmarkt ist“, sagt Dr. Heinrich Schaller. Sollte eine Wertpapier-KESt jedoch eingeführt werden, ist diese lediglich auf Transaktionen innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Wertpapiere einzuheben, Transaktionen nach Ablauf dieser Frist sollten KESt-frei bleiben. Weiters sollte eine Gewinn-Verlust Aufrechnung über mehrere Jahre hinweg möglich sein bzw. Bankgebühren (An- und Verkaufsspesen) berücksichtigt werden können.
Privatanleger tragen bei einem Aktieninvestment naturgemäß ein höheres Risiko, das durch die Chance auf entsprechenden Ertrag ausgeglichen wird und ein Aktieninvestment attraktiver macht als ein Sparbuch. Eben dieser Ertrag wird durch die Einführung der neuen Steuer schlagartig vermindert, wobei zu bedenken ist, dass Dividendenauszahlungen sowieso schon einer 25%-igen KESt unterliegen. Das schon geringe Interesse österreichischer Privatanleger an Aktieninvestments (derzeit sind nur 17 % des österreichischen Geldvermögens in Aktien und Zertifikaten investiert, europaweit 32 %) wird durch eine Wertpapier-KESt noch weiter geschmälert.
Auch die Auswirkungen auf Unternehmen sind enorm. Eine Wertpapier-KESt macht die Eigenkapitalfinanzierung unattraktiver und Unternehmen sind wieder vermehrt auf Fremdkapital der Banken angewiesen, was mit einem Verlust der Selbständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit einhergeht. Daraus ergeben sich erhebliche Nachteile für österreichische Unternehmen, und das nicht nur in Hinblick auf deren Stabilität, Wachstumspotenzial und Innovationskraft, sondern auch in Bezug auf die neu einzuführenden Kriterien zur Eigenkapitalausstattung nach Basel III.