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Wiener Börse: Dritter Markt ab 1.11.2007 nicht mehr im Börsegesetz geregelt

 

(Wien) Ab 1. November 2007 ist der Ungeregelte dritte Markt nicht mehr im Börsegesetz geregelt, er ist ab diesem Zeitpunkt ein Multilaterales Handelssystem (MTF). Wertpapiere, die bisher zum ungeregelten dritten Markt zugelassen waren, werden ab 1. November 2007 in dem von der Wiener Börse AG in Fortführung des ungeregelten dritten Marktes betriebenen MTF gehandelt werden. Grundlage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in österreichisches Gesetz, das künftig nur mehr zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme unterscheidet. Daraus ergibt sich eine wesentliche Änderung für Unternehmen und Investoren: der Betrieb eines MTFs ist nicht Teil des Börsehandels, damit gelten auch die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einen geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente (insbesondere die Emittentenpflichten) für die im Dritten Markt als MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht. Es gelten die „Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes“ der Wiener Börse AG.

Die Wiener Börse wird künftig zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb des Dritten Marktes als MTF unterscheiden. Zu den geregelten Märkten zählen der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr an der Wiener Börse. „Die Marktsegmentierung der Wiener Börse bleibt aus Gründen der Übersichtlichkeit auch weiterhin eine Produktsegmentierung. D.h. sie fasst auch weiterhin die gehandelten Finanzinstrumente nach bestimmten Kategorien wie Beteiligungspapiere oder Derivate in Segmenten zusammen – unabhängig davon, ob ein Finanzinstrument in einem geregelten Markt zum Handel zugelassen ist oder in einem Multilateralen Handelssystem gehandelt wird.“, erklärt Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. Lediglich im Prime Market und im Standard Market sowie im Derivatives Market sind ausschließlich in einem geregelten Markt zugelassene Aktien und Zertifikate, die Aktien vertreten, bzw. Optionen und Finanzterminkontrakte enthalten. In allen anderen Marktsegmenten können sowohl Finanzinstrumente, die zum Handel an einem  geregelten Markt zugelassen sind,  als auch Finanzinstrumente, die in den  Dritten Markt als MTF einbezogen sind, enthalten sein.

Privatanleger müssen in Zukunft besonders darauf hingewiesen werden, dass die in den Dritten Markt einbezogenen Unternehmen nicht mehr dem Börsegesetz unterliegen und nicht an der Börse gehandelt werden. Die Wiener Börse selbst kommt dem nach, indem sie ab 1. November in allen ihren Publikationen eindeutig zwischen geregelten Markt und MTF trennen wird. „Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass jeder User unserer Website (www.wienerborse.at) klar und unmissverständlich informiert wird, ob er Daten über ein Unternehmen eines geregelten Marktes oder über ein in den MTF einbezogenes Unternehmens abruft“, betont Schaller.

Einbeziehung in den Dritten Markt

Für Unternehmen im Dritten Markt gibt es eine wesentliche Änderung, weist Dr. Michael Buhl, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG, hin: „Ab 1. November 2007 erfolgt keine formelle Zulassung, sondern eine Einbeziehung in das MTF durch den Vorstand der Wiener Börse“. Grundlage dafür sind die „Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes“. Die Voraussetzungen für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten bleiben im Wesentlichen gleich, mit der erwähnten Ausnahme: es erfolgt keine Zulassung mittels Bescheid unter Einbeziehung des Börsekommissärs.

Alle Finanzinstrumente, die bisher zum Handel am Ungeregelten dritten Markt zugelassen waren, können auch nach dem 1. November im – als MTF geführten – Dritten Markt gehandelt werden, ohne dass es dafür einer neuerlichen Einbeziehung durch die Wiener Börse bedarf.