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Dividendenzahlungen und Staatshilfen sind kein Widerspruch

Gastbeitrag von Christoph Boschan in den „Salzburger Nachrichten“

Gastbeitrag Christoph Boschan

Österreich geht mit einem großen Vorteil durch diese Krise: Einem der besten Sozialsysteme der Welt. In Krisenzeiten gilt es, nie aus den Augen zu verlieren, was sein Rückgrat ausmacht. Der Wohlstand dieses lebenswerten Landes beruht auf der Produktivität seiner Unternehmen im Verbund mit den Arbeitnehmern. Ohne unternehmerische Aktivität keine Jobs, keine Steuern, kein Konsum, keine Einkünfte für den Staat, keine Umverteilung.

Diese Verteilungsfrage wird aktuell groß geschrieben. Die Öffentlichkeit unterscheidet stark zwischen Kleinen und Großen. Die Sympathien gelten sofort (und richtigerweise) der Unterstützung von EPU und dem kleinen Mittelstand. Bei Zuwendungen an börsennotierte Unternehmen, die Dividenden ausschütten, wird der Ton rau, auch wenn da wie dort Unternehmen unterstützt werden. Dabei werden Dividenden im Jahr 2020 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2019 ausbezahlt. Lieferanten und Mitarbeiter haben ihr Geld für 2019 bekommen. Nur die Eigenkapitalgeber, die derzeit ohnehin enorme Verluste hinnehmen, sollen rückwirkend leer ausgehen? Auch das ist nicht fair. Besser wäre es zukünftige Gewinne, die mit Staatshilfe erzielt werden, im Unternehmen zu belassen, als Kapitalgeber hinterher zu benachteiligen.

Vielen Menschen fehlt die Erfahrung und wirtschaftliche Bildung um Dividendenzahlungen richtig einzuordnen. Welcher Österreicher weiß schon, dass er über Pensionskassen und Versicherungen von Dividenden profitiert. Jedem Staatsbürger kommen die Einnahmen der Kapitalertragssteuer und die Zahlungen, die über die staatliche Beteiligungsgesellschaft ÖBAG in den Bundeshaushalt fließen, zu Gute. Die Dividenden stehen für Wiederinvestition und Konsum zur Verfügung.

Kapitalgeber dürfen nicht per Definitionem benachteiligt werden. Unternehmen werden gewissenhaft selbst entscheiden ob und welche Dividendenzahlung möglich bleibt. Viele Firmen äußerten sich bereits. Für einige wird dies problemlos machbar sein, in anderen Branchen wird es sich schlicht verbieten. Das Gesellschaftsrecht verpflichtet ohnehin dazu, die derzeitige wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen. Es ist dringend davon abzuraten, durch staatliche Interventionen Investoren zu verschrecken, die für den Wiederaufbau dringend benötigt werden. Es könnte sich doppelt rächen, dass der Aufbau eines leistungsfähigen nationalen Kapitalmarkts im letzten Jahrzehnt sträflich vernachlässigt wurde. Abermals wird sich zeigen, dass Länder mit entwickelten Kapitalmärkten sich weit schneller von der Krise erholen werden.

Dieser Gastkommentar erschien zuerst in „Salzburger Nachrichten“ am 2. April 2020

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