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OGH: Kreditbearbeitungsgebühren bei BAWAG unzulässig

24.03.2025, 15:02:00

OGH bemängelt Art der Berechnung der Gebühr - VSV will auch Unterlassungsklage einbringen - WKÖ: OGH-Entscheid kein Automatismus auf Rückzahlung

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Im ersten Satz wurde präzisiert, dass die Klage von der AK und nicht vom VSV eingebracht wurde
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Nach einer Klage der Arbeiterkammer hat der Oberste
Gerichtshof (OGH) die von der BAWAG eingehobenen
Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für
unzulässig erklärt. Nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins (VSV)
muss die Bank die kassierten Gebühren nun zurückzahlen, die
Bankenvertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sehen das
anders. Die BAWAG will die konkreten Auswirkungen des Urteils noch
prüfen, teilte die Bank auf APA-Anfrage mit.
Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in
seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der
Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich
unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber
nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die Vergabe eines
Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen
soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der
Gerichtshof.
BAWAG prüft Auswirkungen des Urteils
"Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur
Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils", so die
Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen.
Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) betonte in einer Aussendung am Montag, dass es sich
bei dem Verfahren um "ein abstraktes Verbandsverfahren" handle, in
dem abstrakt Klauseln beurteilt wurden, jedoch keine Aussage zu den
Rechtsfolgen im Einzelfall getroffen wurden, heißt es in einer
Aussendung vom Montag. Der OGH-Entscheid löse daher "keinen
Automatismus auf Rückzahlung" aus, sagte Sparten-Geschäftsführer
Franz Rudorfer. Dafür sei eine Einzelfallbeurteilung nötig.
VSV will auch Unterlassungsklage einbringen
Anders sehen das die Verbraucherschützer. Laut VSV müsse die Bank
die Gebühren nun zurückzahlen. "Die Banken haben exorbitante
Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu
Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden
zurückbezahlt werden", sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV
laut Aussendung. Auch die Arbeiterkammer (AK), die gegen BAWAG und
Santander Consumer Bank geklagt hatte, will nun nach einer Lösung
suchen, damit betroffene Kundinnen und Kunden "einfach und
unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr
zurückbekommen", hieß es in einer Aussendung.
Für den VSV ist es mit dem OGH-Urteil allein zudem noch nicht
getan. In den kommenden Tagen will der VSV eine Unterlassungsklage
einbringen - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren
großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die
Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG
Rückzahlungen verweigern.
bel/ivn/kre
 ISIN  AT0000BAWAG2
 WEB   http://www.bawagpsk.com
       www.verbraucherschutzverein.at
       http://www.ogh.gv.at/


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