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OGH: Kreditbearbeitungsgebühren bei BAWAG unzulässig

24.03.2025, 14:40:00

OGH bemängelt Art der Berechnung der Gebühr - VSV will auch Unterlassungsklage einbringen - WKÖ: OGH-Entscheid kein Automatismus auf Rückzahlung

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Reaktionen WKÖ und AK
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Nach einer Verbandsklage hat der Oberste Gerichtshof
(OGH) die von der BAWAG eingehobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5
Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig erklärt. Nach Ansicht
des Verbraucherschutzvereins (VSV) muss die Bank die kassierten
Gebühren nun zurückzahlen, die Bankenvertreter der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) sehen das anders. Die BAWAG will die konkreten
Auswirkungen des Urteils noch prüfen, wie die Bank auf APA-Anfrage
mitteilte.
Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in
seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der
Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich
unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber
nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die Vergabe eines
Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen
soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der
Gerichtshof.
BAWAG prüft Auswirkungen des Urteils
"Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur
Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils", so die
Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen.
Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) betonte in einer Aussendung am Montag, dass es sich
bei dem Verfahren um "ein abstraktes Verbandsverfahren" handle, in
dem abstrakt Klauseln beurteilt wurden, jedoch keine Aussage zu den
Rechtsfolgen im Einzelfall getroffen wurden, heißt es in einer
Aussendung vom Montag. Der OGH-Entscheid löse daher "keinen
Automatismus auf Rückzahlung" aus, sagte Sparten-Geschäftsführer
Franz Rudorfer. Dafür sei eine Einzelfallbeurteilung nötig.
VSV will auch Unterlassungsklage einbringen
Anders sehen das die Verbraucherschützer. Laut VSV müsse die Bank
die Gebühren nun zurückzahlen. "Die Banken haben exorbitante
Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu
Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden
zurückbezahlt werden", sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV
laut Aussendung. Auch die Arbeiterkammer (AK), die gegen BAWAG und
Santander Consumer Bank geklagt hatte, will nun nach einer Lösung
suchen, damit betroffene Kundinnen und Kunden "einfach und
unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr
zurückbekommen", hieß es in einer Aussendung.
Für den VSV ist es mit dem OGH-Urteil allein zudem noch nicht
getan. In den kommenden Tagen will der VSV eine Unterlassungsklage
einbringen - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren
großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die
Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG
Rückzahlungen verweigern.
bel/ivn/kre
 ISIN  AT0000BAWAG2
 WEB   http://www.bawagpsk.com
       www.verbraucherschutzverein.at
       http://www.ogh.gv.at/


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Quelle: APA