Russisches Urteil zu Strabag zwingt RBI-Tochter zu Rückstellung
Gericht verurteilte Strabag-Aktionäre zur Zahlung von über 2 Mrd. Euro an russischen Miteigentümer Rasperia - Urteil kann gegen Vermögenswerte der russischen RBI-Tochter vollstreckt werden
"Die Raiffeisenbank Russland ist zu Unrecht in den Rechtstreit zwischen der Strabag, deren Kernaktionären und der Rasperia hineingezogen worden. Sie wird in Russland gegen das Fehlurteil Berufung erheben und abhängig von den weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten gemeinsam mit der RBI in Österreich rechtliche Mittel gegen Rasperia ergreifen", erklärte RBI-Chef Johann Strobl in der Pressemitteilung.
Laut RBI hat ein russisches Gericht am Montag entschieden, dass der Baukonzern Strabag und seine Kernaktionäre, die RBI, Uniqa und die Familie Haselsteiner, dem russischen Miteigentümer Rasperia 2,044 Mrd. Euro zahlen müssen und dass das Urteil gegen Vermögenswerte der russischen RBI-Tochter vollstreckt werden kann.
Die RBI erklärte, sie werde abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten auch in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können. Die Rückstellung werde nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils den der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag berücksichtigen abzüglich der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen laut RBI aus 28,5 Millionen Strabag-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung.
Rasperia war offiziell bis zumindest Dezember 2023 vom russischen Unternehmer Oleg Deripaska kontrolliert worden - im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen Deripaska im Frühjahr 2022 nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine war seine Gesellschaft, die knapp 28 Prozent der Strabag-Aktien hielt, jedoch im Baukonzern de facto entmachtet worden.
Wie es in der RBI-Aussendung weiter heißt, sollen laut dem russischen Gerichtsurteil auch die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Strabag-Aktien an die AO Raiffeisenbank übertragen werden. Die RBI erklärt dazu, dass russische Urteile in Österreich keine bindende Wirkung hätten, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar sei. Darüber hinaus seien die Strabag-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren.
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ISIN AT0000606306 AT000000STR1 WEB http://www.rbinternational.com/ http://www.strabag.com
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Raiffeisen Bank Internat. AGSTRABAG SE
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen