Rechnungshof: E-Control hätte OMV-Gasverträge einsehen müssen
RH-Prüfer: Energieregulator erhielt Gasvertrag "großflächig geschwärzt", mögliche Geldstrafen wurden nicht verhängt - ÖBAG handelte nur anlassbezogen im Auftrag des Finanzministeriums
Auch Erdgasunternehmen müssten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln, räumt der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Erdgas-Versorgungssicherheit ein. Dennoch seien die Erdgasunternehmen verpflichtet, dem Energieministerium bzw. der Regulierungsbehörde E-Control Einsicht in Unterlagen zu geben - das gelte auch für Gaslieferverträge. "Die E-Control konnte dem Rechnungshof nicht bestätigen, dass ihr alle Verträge und Vertragsbestandteile vollständig vorlagen", schreibt der RH. "Teile des Langfristvertrags zwischen OMV und Gazprom waren großflächig geschwärzt." Die Meldepflichten seien also nicht durchgesetzt und für Verstöße vorgesehene Geldstrafen nicht verhängt worden.
RH: Österreich war auf Krisenfall schlecht vorbereitet
Auch dem Klimaschutzministerium sei der Vertrag im überprüften Zeitraum nicht vorgelegen. "Gerade auch in Anbetracht des Handlungsbedarfs im Jahr 2022 wäre dies von übergeordnetem öffentlichem Interesse gewesen." Behörden von EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, ein Monitoring zur Versorgungssicherheit durchzuführen, betont der RH. "Mit lückenhaften beziehungsweise nicht aktuellen Daten waren jedoch weder Österreich noch die EU in einem Krisenfall gut vorbereitet.
Der Staatsholding ÖBAG werfen die Rechnungshof-Prüfer vor, nur anlassbezogen im Auftrag des Finanzministeriums tätig geworden zu sein. Zu den Aufgaben der ÖBAG zähle aber auch die Sicherung des Wirtschaftsstandortes, wozu auch die Energieversorgung gehöre.
ivn/tpo
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen