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VKI-Sammelaktion: Rückzahlung an Fonds-Kunden der Bank Austria

18.11.2024, 10:24:00

Bestandsprovisionen können Ertrag eines Fonds reduzieren - Nichtoffengelegte Bestandsprovisionen müssen an Fondsbesitzer zurückgezahlt werden

Kundinnen und Kunden, die vor 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt bei der Bank Austria erstanden haben und dafür Bestandsprovisionen zahlen, die nicht offengelegt waren, können nun eine Rückzahlung erhalten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bank Austria sind bezüglich solcher intransparenter "Bestandsprovisionen" zu einer "raschen Lösung" gekommen, hieß es in einer Aussendung des VKI am Montag.

Kapitalgesellschaften zahlen Provisionen an Banken für die Vermittlung von Fonds aus. Sie müssen laut Gesetz offengelegt werden, denn sie können den Gesamtertrag eines Fonds reduzieren.

Anmeldung für Sammelaktion noch bis 10. Jänner möglich

Die Lösung, auf die sich der VKI nach "intensiven Verhandlungen" mit der Bank Austria einigen konnte, sieht vor, dass die Bank Anspruchsberechtigten einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Laut Wertpapieraufsichtsgesetz müssen Banken Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen, sondern sie müssen auch der Qualitätsverbesserung der Anlage dienen. Zudem dürfen Bestandsprovisionen keinen Interessenskonflikt zwischen der depotführenden Bank, vertraglich gebundenen Vermittlern und der Kundschaft auslösen. All das sei bei der Bank Austria nach Ansicht des VKI unzureichend passiert.

Aufgrund von "etlichen Beschwerdefällen" startete der VKI bereits 2023 eine Sammelaktion, zu der sich betroffene Fondsbesitzer nach wie vor anmelden können. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis 10. Jänner 2025 auf www.vki.at/kick-back-2024 möglich. Die Aktion soll auch andere Banken daran erinnern, "nicht offengelegte Bestandsprovisionen an ihre Kundinnen und Kunden zu erstatten."

ftas/bel

 WEB   http://www.vki.at 
       http://www.bankaustria.at


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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen