VKI-Sammelaktion: Rückzahlung an Fonds-Kunden der Bank Austria
Bestandsprovisionen können Ertrag eines Fonds reduzieren - Nichtoffengelegte Bestandsprovisionen müssen an Fondsbesitzer zurückgezahlt werden
Kapitalgesellschaften zahlen Provisionen an Banken für die Vermittlung von Fonds aus. Sie müssen laut Gesetz offengelegt werden, denn sie können den Gesamtertrag eines Fonds reduzieren.
Anmeldung für Sammelaktion noch bis 10. Jänner möglich
Die Lösung, auf die sich der VKI nach "intensiven Verhandlungen" mit der Bank Austria einigen konnte, sieht vor, dass die Bank Anspruchsberechtigten einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Laut Wertpapieraufsichtsgesetz müssen Banken Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen, sondern sie müssen auch der Qualitätsverbesserung der Anlage dienen. Zudem dürfen Bestandsprovisionen keinen Interessenskonflikt zwischen der depotführenden Bank, vertraglich gebundenen Vermittlern und der Kundschaft auslösen. All das sei bei der Bank Austria nach Ansicht des VKI unzureichend passiert.
Aufgrund von "etlichen Beschwerdefällen" startete der VKI bereits 2023 eine Sammelaktion, zu der sich betroffene Fondsbesitzer nach wie vor anmelden können. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis 10. Jänner 2025 auf www.vki.at/kick-back-2024 möglich. Die Aktion soll auch andere Banken daran erinnern, "nicht offengelegte Bestandsprovisionen an ihre Kundinnen und Kunden zu erstatten."
ftas/bel
WEB http://www.vki.at http://www.bankaustria.at
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen