Russland verschärfte Bedingungen für Verkauf ausländischer Firmen
Verpflichtende "freiwillige Einzahlungen" in das russische Budget von 15 auf 35 Prozent erhöht - RBI hält an Verkaufsplänen von Russland-Tochter fest
Mit Verweis auf nicht näher spezifizierte "Anweisungen" von Präsident Wladimir Putin vom 2. Oktober und einen Brief des russischen Finanzministeriums vom 9. Oktober schrieb Kommersant, dass der verpflichtende Preisabschlag bei einem Verkauf von Unternehmen mit Besitzern in "unfreundlichen Staaten" - dazu zählt auch Österreich - von zuletzt 50 auf 60 Prozent erhöht wurde. Um die nötigen Bewilligungen zum Verkauf zu erhalten, müssten zusätzlich aber auch "freiwillige Einzahlungen" in den russischen Staatshaushalt im Ausmaß von zumindest 35 Prozent des Marktwerts geleistet werden - zuvor waren diese seit Oktober 2023 15 Prozent gewesen. Die Zeitung ergänzte am Samstag, das diese Zahlungen ins Budget theoretisch auch vom Käufer übernommen werden könnten.
Von Kommersant und auch der Wirtschaftszeitung RBK befragte Experten kommentierten die aktuellen Verschärfungen mit dem Wunsch der russischen Regierung, trotz Sanktionen ausländische Firmen und ausländisches Kapital im Land zu behalten. Auch könnten diese Maßnahmen von verbliebenen ausländische Investoren als Argument verwendet werden, weiterhin in Russland tätig zu bleiben.
Bei der Raiffeisen Bank International in Wien hält man trotz verschärfter Verkaufsbedingungen an Plänen fest, die Raiffeisenbank Russland zu verkaufen. "Die RBI arbeitet weiter am Verkaufsprozess", erklärte ein Sprecher der Bank am Dienstag auf APA-Anfrage. Allerdings werde dieser durch die gerichtliche Verfügungsbeschränkung erschwert und verzögert.
Eine Schadenersatzklage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia Trading Limited gegen den Baukonzern und seine österreichischen Aktionäre, die Rede war von Forderungen von 1,9 Mrd. Euro, hatte Anfang September zu einer einstweilen Verfügung des Handelsgerichts von Kaliningrad geführt, das einen etwaigen Verkauf der Raiffeisenbank Russland untersagt. Nachdem Rechtsmittel der Bank gegen diese Entscheidung in erster Instanz am 13. September abgewiesen wurden, läuft seit vergangener Woche eine weitere Berufung der Raiffeisenbank Russland in der zweiten Instanz. Die RBI-Tochter ist kein Aktionär des Baukonzerns.
Zur Rasperia-Klage gegen Strabag selbst ist für Mittwoch eine erste vorläufige Verhandlung in Kaliningrad unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesetzt. Wann mit einer formalen Gerichtsentscheidung zu rechnen ist, ist unklar. Handelsgerichte in Russland haben zuletzt jedoch in Streitfragen, die wie die Auseinandersetzung von Rasperia gegen Strabag mit westlichen Sanktionen zu tun haben, Entscheidungen in der Regel zugunsten des russischen Klägers gefällt.
hgh/tpo
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen