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Verbund-Kunden bekommen Geld zurück - Preiserhöhung unzulässig

02.09.2024, 09:22:00

Laut OLG Wien war die Preiserhöhung vom Mai 2022 unzulässig - Bei einem Durchschnittsverbrauch von rund 3.500 kWh bekommt man 90 Euro zurück - Anmeldung über VKI-Seite bis 11. November 2024

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Reaktion VSV in den letzten zwei Absätzen
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Weil die Strompreiserhöhung des Verbund im Mai 2022
rechtlich unzulässig war, bekommen Verbund-Kunden nun Geld zurück.
Das teilten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der
Verbund am Montag in der Früh mit. Der Verbund will die betroffenen
Kunden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie
viel Geld ihnen zusteht. Bei einem durchschnittlichen
Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag
von rund 90 Euro.
Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis
Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den
Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser
Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler
Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und
zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in
zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig.
Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die
kostenlose Anmeldung beim VKI unter
www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024
erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der
Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift
mittels Anmeldung beim VKI erhalten.
Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren
Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu
gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere
Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht
genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem
Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des
VSV, laut Aussendung. Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von
2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des
Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März
2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe
sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022.
"Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen,
sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund
anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu
können," sagte Holzinger.
ivn/bel/cgh
 ISIN  AT0000746409
 WEB   http://www.verbund.com
       http://www.vki.at 


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VERBUND AG Kat. A

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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen