Verbund-Kunden bekommen Geld zurück - Preiserhöhung unzulässig
Laut OLG Wien war die Preiserhöhung vom Mai 2022 unzulässig - Bei einem Durchschnittsverbrauch von rund 3.500 kWh bekommt man 90 Euro zurück - Anmeldung über VKI-Seite bis 11. November 2024
Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig.
Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.
Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
ivn/cgh
ISIN AT0000746409 WEB http://www.verbund.com http://www.vki.at
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen