Verbraucherschützer blitzen mit Anzeige gegen EVN ab
Strafanzeige gegen den Versorger bei der WKStA von der Staatsanwaltschaft abgewiesen
Die Anzeige wurde jedoch mangels Zuständigkeit von der WKStA an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weitergeleitet - und dort bereits abgewiesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag gegenüber der APA mit. Damit sieht sich die EVN in ihrer Argumentation bestätigt: "Der Tarif, um den es hier ging, war an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex (ÖSPI & ÖGPI) gekoppelt und wurde einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst", kommentierte der Versorger die Anzeige. Die Kunden hätten sich aussuchen können, wie sie über Preisänderungen informiert werden wollen - was jedoch nicht von allen Kunden genutzt wurde. Und Kunden hätten damals - wie Gerichte laut EVN bereits festgestellt haben - im Herbst 2022 mit Preiserhöhungen rechnen müssen. Vor allem bei Produkten mit automatischer Preisanpassung.
fel/tpo
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen