Verbraucherschützer zeigen EVN an - Versorger sieht sich im Recht
VSV kritisiert mangelnde Information über Preisanstiege - EVN verweist auf damalige Gesetzeslage
Der Energieversorger sieht der Anzeige gelassen entgegen, man habe sich gesetzeskonform verhalten. "Der Tarif, um den es hier ging, war an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex (ÖSPI & ÖGPI) gekoppelt und wurde einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst", teilte die EVN in einer Stellungnahme mit. Kundinnen und Kunden konnten bei Vertragsabschluss angeben, in welcher Form sie über Preisänderungen informiert werden wollen. Doch ein Teil der Kunden nutzte diese Möglichkeit nicht. "Auch Gerichte haben bereits festgehalten, dass Kunden im Herbst 2022 aufgrund der allgemeinen Situation jedenfalls mit Preissteigerungen rechnen mussten, gerade auch bei einem Produkt mit automatischer Preisanpassung", teilte die EVN weiters mit.
fel/cri
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen