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FMA straft RBI wegen Verstößen gegen Geldwäsche-Regeln

28.06.2024, 15:34:00

Raiffeisen Bank International soll 2,07 Mio. Euro Strafe zahlen - Finanzmarktaufsicht sieht Verstöße gegen "Know-Your-Customer-Prinzip" - RBI will das Straferkenntnis anfechten

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Titel und Untertitel, RBI-Stellungnahme.
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Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die
Raiffeisen Bank International (RBI) wegen Mängeln bei ihren
Geldwäsche-Kontrollen eine Geldstrafe in Höhe von 2,07 Mio. Euro
verhängt. Das teilte die FMA am Freitag mit. Konkret gehe es um
Versäumnisse bei Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprüfungen
von RBI bei zwei Korrespondenzbanken, heißt es in der Mitteilung.
Die RBI will das Verwaltungsstraferkenntnis anfechten, es ist noch
nicht rechtskräftig.
Man sei bereits im Jänner 2023 von der FMA darüber informiert
worden, dass ein Verwaltungsverfahren wegen der möglichen
Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zum
"Know-Your-Customer-Prinzip" eingeleitet worden sei, erklärte die
RBI in einer Stellungnahme. Das Verfahren sei das Ergebnis einer
Vor-Ort-Prüfung der FMA im ersten Quartal 2019.
Nach Ansicht der FMA hatte sich die RBI nicht hinreichend davon
überzeugt, dass zwei Korrespondenzbanken - laut Reuters-Bericht geht
es um Kuba und Bahrain - über angemessene Sorgfaltsmaßnahmen in
Bezug auf Kunden des eigenen Korrespondenzbankgeschäfts verfügen.
Damit ist die RBI nach Ansicht der Behörde ihren diesbezüglichen
Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen.
Die FMA habe nicht festgestellt, dass Geldwäsche oder eine andere
Straftat stattgefunden habe oder dass es einen Verdacht auf eine
kriminelle Handlung gebe, betonte die RBI.
Die RBI hält die Vorwürfe für unbegründet und will das
Straferkenntnis vollinhaltlich anfechten.
ivn/bel
 ISIN  AT0000606306
 WEB   http://www.rbinternational.com/
       http://www.fma.gv.at


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