Zweite Chance für Buwog-Klage der CA Immo gegen Republik und Kärnten
Berufung gegen erstinstanzliche Abweisung ihrer Klage war erfolgreich
In erster Instanz war die CA Immo mit dieser Klage im November 2023 gescheitert. Nun habe aber das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht festgestellt, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist, teilte die CA Immo am Dienstag mit. Gegen dieses Berufungsurteil sei aber noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig, es ist daher vorerst noch nicht rechtskräftig.
Die Teilklage hat einen Streitwert von 1 Mio. Euro, in Summe macht die CA Immo mittels einer weiteren Klage einen Schaden von 1,9 Mrd. Euro geltend. Die Teilklage mit dem niedrigeren Streitwert dient als Musterklage mit einem geringeren Prozesskostenrisiko.
tsk/fel
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen