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Flughafen Wien gegen Helga Krismer: OGH lehnte Rechtsmittel ab

03.06.2024, 15:16:00

Außerordentliche Revision im Streit um Aussagen zur Eigentümerstruktur zurückgewiesen - Grüne: Airport hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft

Im Rechtsstreit der Flughafen Wien AG gegen Helga Krismer, Landessprecherin der niederösterreichischen Grünen, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine außerordentliche Revision zurückgewiesen. Damit habe der Airport alle Rechtsmittel ausgeschöpft, teilte die Partei am Montag in einer Aussendung mit. Anlass für die Klage wegen Unterlassung, Widerrufs und Urteilsveröffentlichung waren Aussagen von Krismer zur Eigentümerstruktur bei einer Pressekonferenz im Herbst 2022 gewesen.

Die Grüne hatte bei dem Medientermin in Wien die Vermutung der Geldwäsche in Verbindung mit dem Fonds IFM, Großaktionär des Flughafens in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha), in den Raum gestellt. Das Landesgericht St. Pölten wies die Klage ab, auch die Berufung wurde vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Nun war der Flughafen auch in der nächsten Instanz nicht erfolgreich. Krismer sah in der Klage einen "Sittenverfall im Vorstand des Flughafens".

"Die Beklagte hat als Politikerin einer Oppositionspartei in Niederösterreich Kritik an den Beteiligungsverhältnissen der Klägerin geäußert, weil aus ihrer Sicht der im Streubesitz einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft gehaltene Aktienanteil zu hinterfragen sei", wurde aus der OGH-Entscheidung zitiert. Dabei habe Krismer ihre politische These präsentiert, "dass die - seit 2014 sukzessive auf über 40 Prozent angewachsene - Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Klägerin 'nicht zufällig passiert [sei], sondern vorsätzlich'". Der Geldwäsche-Vorwurf habe sich "lediglich gegen den auf den Cayman Islands ansässigen Investor" gerichtet.

"Schon das Erstgericht erkannte: Einer Oppositionspolitikerin in Niederösterreich muss Kritik am Wirtschaftsunternehmen Flughafen Wien (an welchem das Land NÖ 20 Prozent plus vier Aktien hält) mit kritischer Infrastruktur im Sinne der politischen Tätigkeit und der Meinungsfreiheit gestattet sein, dies auch mit plakativen Formulierungen wie 'karibische Übernahme'. Die Rechtfertigungsgründe liegen vor allem in der Meinungsfreiheit und im politischen Handeln", teilten die Grünen mit.

kil/ce/cgh

 ISIN  AT00000VIE62
 WEB   http://www.viennaairport.com
       http://www.gruene.at


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