Zulassungs- und Listingprozedere für den geregelten Markt bzw. Einbeziehung in den Vienna MTF
Die Zulassung/Einbeziehung von Strukturierten Produkten bzw. Emissionsprogrammen, unter denen Strukturierte Produkte begeben werden, zeichnet sich durch ein schnelles Verfahren und kostengünstige Gebühren aus. Im Falle einer Zulassung/Einbeziehung eines Emissionsprogramms wird für die Handelsaufnahme von Strukturierten Produkten kein gesondertes Zulassungsverfahren/Einbeziehungsverfahren mehr benötigt. Nach Übermittlung der endgültigen Bedingungen an die Wiener Börse können die Strukturierten Produkte ehebaldigst gehandelt werden.
Die Zulassung der Strukturierten Produkte erfolgt auf Antrag des Emittenten zum gesetzlich geregelten Zulassungssegment (Amtlicher Handel).
Die Einbeziehung in den Vienna MTF kann auf Antrag des Börsenunternehmens, eines Emittenten, eines Börsenmitglieds, eines Kreditinstituts, einer Wertpapierfirma oder eines Rechtsanwalts erfolgen.
Der Amtliche Handel ist ein geregelter Markt im Sinne der MiFID.
Die Zulassung/Einbeziehung von Emissionsprogrammen kann zu einem oder mehreren Segmenten erfolgen.
Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über den geregelten Markt sowie über den Vienna MTF:
Amtlicher Handel | Vienna MTF | |
---|---|---|
Antragsteller | Emittent und Börsenmitglied | Börsenunternehmen oder Emittent oder Börsenmitglied oder Kreditinstitut oder Wertpapierfirma oder Rechtsanwalt |
Mindest- Emissionsvolumen | EUR 250.000,-- | kein Erfordernis |
Prospektpflicht | erforderlich (Ausnahme möglich) | nicht erforderlich |
Mindest-Stückzahl | 10.000 | nicht erforderlich |
Mindest-Streuung | nicht quantifiziert | nicht erforderlich |
Gebühren für strukturierte Produkte
Schritte zur Notierung/Einbeziehung
- Informelle Vorabstimmung mit der Wiener Börse
- Einreichung der Unterlagen bei der Wiener Börse
- Zulassungsverfahren bzw. Einbeziehungsverfahren
- Handelsaufnahme
Die Wiener Börse entscheidet über Anträge auf Zulassung/Einbeziehung von Strukturieren Produkten innerhalb weniger Tage. Die Handelsaufnahme erfolgt in der Regel zeitnah zur Zulassung/Einbeziehung.
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