Ist mein Unternehmen groß genug für die Börse?
Laut Zulassungsvoraussetzungen gemäß Börsegesetz muss u.a. ein Gesamtnominale (= Grundkapital) von mindestens EUR 1,0 Mio. bei Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel vorliegen.
Wie erfolgt der Antrag zur Zulassung im regulierten Markt?
Im Zulassungsverfahren zum Amtlichen Handel ist vom Emittenten ein schriftlicher Antrag einzubringen, der von einem Handelsmitglied, das zum Handel an der Wiener Börse zugelassen ist, mit unterfertigt ist. Dem Antrag sind u.a. folgende Unterlagen beizulegen:
- ein von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligter Prospekt bzw. ein gebilligter Prospekt samt Bestätigung der FMA über die erfolgte Notifizierung, sowie
- eine aktuelle Satzung des Emittenten
- ein aktueller Firmenbuchauszug
- mindestens ein Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer
Wie lange dauert der Prozess zwischen Antragseinreichung und Aufnahme zum Aktienhandel?
Der Beschluss über die Zulassung wird durch die Geschäftsleitung der Wiener Börse gefasst. Der Zeitraum zwischen Antragstellung und dem Zulassungsbeschluss der Wiener Börse beträgt in der Regel eine Woche ab vollständigem Einlangen aller Unterlagen. Wenn ein positiver Beschluss über die Zulassung vorliegt, die Zeichnungsfrist für die Aktien beendet und die Zuteilung der Aktien durch die emissionsbegleitende Investmentbank vorgenommen ist, kann der Handel der Aktien an der Wiener Börse beginnen.
Wie erhalte ich eine ISIN?
Für die Zulassung einer Emission an der Wiener Börse ist eine ISIN (International Securities Identification Number) erforderlich. Diese vergibt die Oesterreichische Kontrollbank AG im Rahmen ihrer Funktion als zentrale ISIN-Vergabestelle für Österreich. Die Zuteilung einer fortlaufenden ISIN erfolgt kostenlos. Bei Anforderung einer ISIN kann auch eine Wunsch-ISIN beantragt werden.
Alle Details zur Beantragung der ISIN finden Sie auf der Webseite der OeKB oder auf Anfrage an isin(a)oekb.at.
Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zur Verbriefung der Aktien?
Sämtliche Aktien einer Gesellschaft sind in einer oder in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen. Die OeKB CSD GmbH (Central Securities Depository) ist der Zentralverwahrer in Österreich und fungiert als Hinterlegungsstelle für an der Wiener Börse zugelassene Wertpapieremissionen österreichischer Emittenten. Diese Sammelurkunden werden im Tresor der OeKB CSD verwahrt und verwaltet. Die Erfassung im IT-System der OeKB CSD ist Voraussetzung, um Wertpapiergeschäfte in elektronischer Form abwickeln zu können.