Der Schritt an die Börse ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmen auch börsenreif ist: Es müssen also die vom Markt und den Behörden gestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllt sein. Diese Kriterien sind entweder rechtlich geregelt oder ergeben sich aus den Usancen des Marktes. Die Dokumentation der Börsenreife erfolgt in einem so genannten Bankenexposé, das den Investmentbanken als Vorbereitungsunterlage für den „Beauty Contest” (Auswahlverfahren der Banken) dient.
Folgende Aufgaben sind zu erledigen:
- Rechtsumwandlung in eine AG
- Vorbereitung auf die Börsenreife
- Einführung internationaler Rechnungslegung und integrierte Planungsrechnung
- Dokumentation von Börsenreife und Börsenattraktivität in einem Bankenexposé
Bei der Umsetzung stehen Ihnen Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Investmentbanken unterstützend zur Seite und erarbeiten für Sie ein maßgeschneidertes Emissionskonzept.
„Der Börsengang der Kapsch TrafficCom hat eine für die weitere Expansion des Geschäftes notwendige Eigenkapitalausstattung gebracht und zu einer Steigerung des Bekanntheitsgrades sowohl bei potentiellen Kunden als auch am Arbeitsmarkt beigetragen. Wir haben den durch die Börsennotierung ermöglichten Zugang zu Eigenkapital zur Technologie- und Wachstumsfinanzierung genutzt.“
Mag. Georg Kapsch, CEO, Kapsch TrafficCom AG
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