Die Handelsteilnahme am Kassamarkt setzt die Mitgliedschaft bei der Wiener Börse sowie die notwendige technische und personelle Ausstattung eines Instituts voraus. Mit der Novelle des Börsegesetzes, die per August 1999 in Kraft getreten ist, können nunmehr Mitglieder der Wiener Börse werden:
- Kreditinstitute aus EWR-Mitgliedstaaten oder mit Sitz in einem Drittland
- Wertpapierfirmen aus EWR-Mitgliedsstaaten und anerkannte Wertpapierfirmen mit Sitz in einem Drittland
- Lokale Firmen aus EWR-Mitgliedsstaaten und Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Voraussetzung für Unternehmen aus EWR-Ländern, die sich um eine Börsemitgliedschaft bewerben, ist eine dem Ansuchen beigelegte Bestätigung, wonach sie in ihrem jeweiligen Herkunftsstaat zur Ausübung von Wertpapierdienstleistungen berechtigt, in diesem an einem geregelten Markt zugelassen sind und dort einer Aufsicht unterliegen. Bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittland erfolgt eine individuelle Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.
Arten der Mitgliedschaft
- Teilnahme am Handel mit Wertpapieren
- Teilnahme an der Abwicklung der im Handel mit Wertpapieren abgeschlossenen Börsegeschäfte
Die Abwicklung am Kassamarkt erfolgt über die Central Counterparty Austria GmbH (CCP.A) und die Central Securities Depository Austria (CSD.A).
Unterscheidung der Mitgliedskategorien
- Direct Clearing Teilnehmer (DCM) sind zur Abwicklung von Eigen- und Kundengeschäften berechtigt.
- Non Clearing Teilnehmer (NCM) haben Zugang zum Handelssystem ohne selbst als Clearing-Mitglied zugelassen zu sein. Die Abwicklung der Geschäfte wird von einem GCM durchgeführt.
- General Clearing Teilnehmer (GCM) sind zur Abwicklung von Eigen- und Kundengeschäften sowie Geschäften anderer Mitglieder (NCM) berechtigt, sofern eine Clearing-Vereinbarung mit diesen besteht.
- Clearing Agent ist ein technischer Erfüllungsgehilfe für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften von DCMs auf dessen Rechnung. Der Clearing Agent verpflichtet sich zur Erfüllung der Wertpapiergeschäfte seines Kunden, jedoch nur insoweit, als er von diesem dazu in die Lage versetzt wird, diese zu erfüllen.
Weitere Informationen zur Abwicklung am Kassamarkt sind unter Clearing & Settlement verfügbar.
Wie werde ich Mitglied?
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an: