Entsprechend den Bestimmungen des Regelwerkes direct market plus wird hiermit bekannt gegeben, dass die AVENTA AG gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Zwischenberichten verstoßen hat. Der Zwischenbericht nach Ende des ersten Halbjahres 2024 wäre bis spätestens 30. September 2024 (drei Monate nach Ablauf des ersten Halbjahres) zu veröffentlichen gewesen. Die AVENTA AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 17. September 2024 eine Verschiebung der Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses zum 30.06.2024 gemeldet.
Die Wiener Börse AG hat entschieden, die Frist zur Veröffentlichung des Zwischenberichts der AVENTA AG über das erste Halbjahr 2024 auf den 1. Dezember 2024 zu verlängern.