Die Kernaufgabe eines Liquiditätsanbieters liegt in der kontinuierlichen Bereitstellung von Liquidität im Orderbuch des Handelssystems.

Die Liquiditätsanbieter an der Wiener Börse verpflichten sich verbindliche Kauf- und Verkaufsangebote (Quotes) für ein Wertpapier im Xetra® T7 Orderbuch bereitzustellen. Die Quotes müssen auf der Kaufseite als auch auf der Verkaufsseite, eine bestimmte Mindestmenge (Minimum Size) umfassen und unter Einhaltung einer maximal zulässigen Preisspanne (Maximum Spread) über einen definierten (Mindest-)Zeitraum angeboten werden.

Durch die Bereitstellung von Liquidität und den Ausgleich von Ungleichgewichten zwischen Kauf- und Verkaufsangeboten im Orderbuch tragen die Liquiditätsanbieter zur Stabilisierung von Preisen bei, insbesondere in volatilen Zeiten. Zudem wird die Ausführungswahrscheinlichkeit der Aufträge aller Investoren erhöht.

Alle Handelsteilnehmer der Wiener Börse können die Funktion eines Liquiditätsanbieters übernehmen, indem sie eine Verpflichtungserklärung (= Vertrag mit der Wiener Börse der u.a. die Quotierungsparameter wie z.B. den Maximum Spread umfasst) für ein Wertpapier übernehmen. Die Wiener Börse überwacht die Tätigkeit der Liquiditätsanbieter und incentiviert die Erfüllung ihrer Quotierungsverpflichtungen durch die Gewährung reduzierter Transaktionsgebühren.

Beispiel eines Orderbuches im Handelsverfahren „Fortlaufender Handel mit Auktionen“:

Fortlaufender Handel mit Auktionen

In diesem Handelsverfahren unterscheiden wir drei Arten von Liquiditätsanbietern:

Market Maker

Market Maker sind Handelsteilnehmer, die verbindlich Kauf- und Verkaufsangebote im Handel mit Wertpapieren anbieten. Jeder Handelsteilnehmer kann die Funktion des Market Makers durch die verbindliche Übernahme einer Quotierungsverpflichtung für ein (oder mehrere) Wertpapier(e) ausüben. Pro Wertpapier kann es mehrere Market Maker geben.

Market Maker an der Wiener Börse verpflichten sich, bestimmte Quotierungsanforderungen einzuhalten, die sich abhängig vom Marktsegment – wie dem equity market (hierzu gehören die Segmente prime market, standard market, direct market plus & direct market und global market), dem bond market (mit den Segmenten public sector, corporates prime & corporates standard, financial sector) und den structured products (Exchange Traded Funds, kurz ETFs) – unterscheiden können.

Ein zentrales Kriterium ist die Zeit. Market Maker müssen im Monatsdurchschnitt mindestens 80 Prozent des täglichen Beobachtungszeitraums (von 9:00 bis 17:30 Uhr) mit verbindlichen Kauf- und Verkaufsangeboten im Handelssystem präsent sein. Für Aktien im global market sowie für ETFs gelten geringere Vorgaben (50 Prozent oder – sofern der Market Maker mindestens 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens auf sich vereint – 25 Prozent des täglichen Beobachtungszeitraums).

Zusätzlich sind Mindestgrößen (minimum size) festgelegt, die Market Maker bei ihren Kauf- und Verkaufsangeboten bereitstellen müssen. Je nach Marktsegment und Liquiditätsklasse liegen diese zwischen 7.500 und 35.000 Euro. Bei Bonds ist eine Mindestnominale von 10.000 Euro erforderlich.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die maximale Bandbreite (maximum spread), also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufslimit. Auch hier gibt es klare Grenzen, die je nach Marktsegment und Liquiditätsklasse zwischen 0,65 Prozent und 5 Prozent liegen. Bei Bonds ist ein fixer Wert für den maximalen Spread von 500 Basispunkten vorgesehen.

MiFID Market Maker

Jene Handelsteilnehmer, die in einem Wertpapier algorithmischen Handel unter Verfolgung einer Market-Making-Strategie im Sinne RTS 8 Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 betreiben und eine entsprechende Quotierungsverpflichtung übernommen haben, bezeichnet die Wiener Börse als MiFID Market Maker. Auch für sie gelten Mindestanforderungen hinsichtlich Zeit, Spread und Menge, die jedoch geringer sind als jene für den Market Maker. Pro Wertpapier kann es mehrere MiFID Market Maker geben.

MiFID Market Maker an der Wiener Börse verpflichten sich bestimmte Quotierungsanforderungen in unterschiedlichen Marktsegmenten – wie dem equity market (hierzu gehören die Segmente prime market, standard market, direct market plus & direct market und global market) und den structured products (Exchange Traded Funds, kurz ETFs) – einzuhalten. Diese sind geringer als jene der Market Maker.

Ein zentrales Kriterium ist die Zeit. MiFID Market Maker müssen im Monatsdurchschnitt mindestens 50 Prozent des täglichen Beobachtungszeitraums (von 9:00 bis 17:30 Uhr) mit verbindlichen Kauf- und Verkaufsangeboten im Handelssystem präsent sein.

Zusätzlich ist eine Mindestgröße (minimum size) festgelegt, die MiFID Market Maker bei ihren Kauf- und Verkaufsangeboten bereitstellen müssen. Diese liegt bei 2.500 Euro.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die maximale Bandbreite (maximum spread), also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufslimit. Dieser ist der doppelte, maximale Spread des Market Makers für das jeweilige Instrument, jedoch maximal 5 %.

BBO Market Maker

Das sind Handelsteilnehmer, die am Best Bid and Offer-Programm der Wiener Börse teilnehmen. Als BBO Market Maker verpflichten sich Handelsteilnehmer zur verbindlichen Quotierung der Instrumente in einem Wertpapierkorb (Basket). Die Verpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf den Basket als Gesamtheit, nicht auf einzelne Instrumente. Pro Basket kann es mehrere BBO Market Maker geben.

BBO Market Maker an der Wiener Börse verpflichten sich bestimmte Quotierungsverpflichtungen für den ATX Basket (setzt sich aus allen Aktien die im ATX enthalten sind zusammen) und/oder den Non-ATX Basket (setzt sich aus allen Aktien, die im prime market der Wiener Börse, aber nicht im ATX enthalten sind, zusammen) einzuhalten.

Ein zentrales Kriterium ist die Zeit. Hier sind verschiedene Erfüllungsstufen vorgesehen. Je nach Erfüllungsstufe müssen BBO Market Maker im Monatsdurchschnitt zumindest 5 %, 10 % oder 20 % des täglichen Beobachtungszeitraums (9:00 bis 17:30 Uhr) mit dem besten Kauf  und/oder Verkaufsangebot für Aktien im ATX Basket oder Non-ATX Basket im Handelssystem präsent sein. Für die Erfüllung der BBO Market Maker-Verpflichtung wird eine Basis von 80 % der Aktien des ATX Basket oder 60 % des Non-ATX Basket herangezogen. 

Zusätzlich ist eine Mindestgröße (minimum size) festgelegt, die BBO Market Maker bei ihren Kauf- und Verkaufsangeboten bereitstellen müssen. Diese liegt, je nach Erfüllungsstufe, bei 2.000, 3.000 oder 5.000 Euro für Aktien im ATX Basket sowie 1.000, 1.500 oder 2.500 Euro bei Aktien des Non-ATX Basket. 

In besonderen Marktphasen (z.B. bei hoher Marktvolatilität, beim Vorliegen von angespannten Marktbedingungen, bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen) kann die Wiener Börse eine temporäre Aus- oder Herabsetzung der Quotierungsverpflichtung für Liquiditätsanbieter verfügen.

Auktion sowie Fortlaufende Auktion

In diesen beiden Handelsverfahren gibt es auch die Möglichkeit, dass Handelsteilnehmer die Funktion eines Liquiditätsanbieters übernehmen:

  • Betreuer im Handelsverfahren Auktion
  • Betreuer im Handelsverfahren Fortlaufende Auktion