Seit der Börsegesetznovelle BGBl. I Nr. 60 vom 31. Juli 2007, die am 1. November 2007 in Kraft getreten ist, wird zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme (Multilateral Trading Facility - MTF) unterschieden.
Der von der Wiener Börse AG betriebene Markt des Amtlichen Handels ist ein geregelter Markt gemäß § 1 Abs. 2 Börsegesetz. Der Vienna MTF ist ein multilaterales Handelssystem (MTF). Der Handel mit Finanzinstrumenten im Vienna MTF erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Vienna MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformationen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 155 Abs. 1 Z. 2 bis 4 BörseG 2018, wie auch die in § 119 Abs. 4 BörseG 2018 niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 154, 163 und 164 BörseG 2018. Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Vienna MTF gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Vienna MTF einbezogen sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Dritten Markt einbezogen sind, kommen kann. Diese können – nicht abschließend aufgezählt – in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers an z.B. Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (z.B. Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger – z.B. steuerlicher – Hinsicht liegen.
Weiters wird auch die Warenbörse durch die Wiener Börse AG betrieben.
Geregelte Märkte
Ein geregelter Markt ist ein von einem Börseunternehmen im Inland oder einem Marktbereiter in einem Mitgliedstaat betriebenes oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems nach nicht-diskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt, die gemäß den Regeln und System des Marktes zum Handel zugelassen wurden.
Ein geregelter Markt ist in Österreich insbesondere der Amtliche Handel im Sinne des Börsegesetzes. Der Betrieb geregelter Märkte in Österreich bedarf einer Konzession der FMA nach Börsegesetz. Die Wiener Börse AG ist ein Börseunternehmen und verfügt über eine Konzession zum Betrieb geregelter Märkte.
Multilaterales Handelssystem (MTF)
Der Betrieb eines MTF ist eine Wertpapierdienstleistung, deren Erbringung einer Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde bedarf und grundsätzlich den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes unterliegt. Der Betreiber eines geregelten Marktes ist jedoch auf Grundlage einer gesonderten Genehmigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde berechtigt, ein MTF zu betreiben (siehe § 3 Abs. 3 Börsegesetz 2018).